Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-05-11, I-1 U 158/03

I-1 U 158/03Obergericht11.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 158/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-11

Aktenzeichen: I-1 U 158/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0511.I1U158.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 11. August 2003 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld wird zurückgewie-sen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 17.000,-- EUR abzuwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die Sicherheitsleis-tung kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

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