Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-05-12, I-2 U 5/04

I-2 U 5/04Obergericht12.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 5/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-12

Aktenzeichen: I-2 U 5/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0512.I2U5.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 9. Dezember 2003 verkündete Urteil der 4 a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung jedes der Beklagten durch Sicherheitsleistung von 25.000,-- € abwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei ihrerseits vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Insgesamt braucht die Klägerin zur Abwendung der Vollstreckung und brauchen die Beklagten zusam- men zur Ermöglichung der Vollstreckung keine höhere Sicherheit als 42.500,-- € zu leisten.

Streitwert für das Berufungsverfahren: 300.000,-- €.

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