I-2 U 67/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-05-12, I-2 U 67/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-05-12, I-2 U 67/03
I-2 U 67/03Obergericht12.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 67/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-12
Aktenzeichen: I-2 U 67/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0512.I2U67.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 10. Juni 2003 verkündete Urteil der 4 b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Den Klägerinnen werden auch die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägerinnen wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 500.000,-- €.
V.
Die Revision wird zugelassen.
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