I-17 U 106/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-05-13, I-17 U 106/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-05-13, I-17 U 106/04
I-17 U 106/04Obergericht13.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 106/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-13
Aktenzeichen: I-17 U 106/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0513.I17U106.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
für R e c h t erkannt:
Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.05.2004 verkündete Urteil
der 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von
110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Be-
klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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