Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-05-24, I-20 U 24/05

I-20 U 24/05Obergericht24.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 24/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-24

Aktenzeichen: I-20 U 24/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0524.I20U24.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Antragsgegnerinnen gegen das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Krefeld vom 05. Januar 2005 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der bestätigte Beschluss der Kam-mer vom 28. September 2004 mit folgender Fassung aufrecht erhalten wird:

Den Antragsgegnern wird unter Androhung der im Beschluss näher be-zeichneten Ordnungsmittel untersagt,

im geschäftlichen Verkehr im Internet eine Video-Chat-Plattform mit por-nographischen Inhalten im Sinne des § 184 StGB, § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JMStV bereit zu halten und dabei die Volljährigkeit der Internetnutzer durch ein Altersverifikationssystem zu überprüfen, das nutzerseitig auf der Eingabe der Personalausweisnummer oder Reisepassnummer - auch in Kombination mit der Durchführung einer Kontobewegung und/oder der Abfrage einer Postleitzahl - sowie der hierauf beruhenden Verifikation des Alters basiert, ohne dass dabei die persönliche Identifikation des Nutzers, etwa im Rahmen des Post-Ident-Verfahrens, bei seiner Registrierung er-folgt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegnerin zu 1. zu 80 % und die Antragsgegnerin zu 2. zu 20 %.

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