Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-05-31, II-1 UF 71/05

II-1 UF 71/05Obergericht31.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-1 UF 71/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-31

Aktenzeichen: II-1 UF 71/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0531.II1UF71.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung des Antragstellers wird das Teilurteil des Amtsgerichts

– Familiengericht – Wuppertal vom 28.01.2005 abgeändert.

Die Auskunftsklage der Antragsgegnerin (Antrag zu 1. des Schriftsatzes vom 11.01.2005 in Verbindung mit dem Schriftsatz vom 04.10.2004) wird abgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Im Übrigen bleibt es bei dem Ausspruch zu III. des angefochtenen Teilurteils.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe eines Betrages von 3.500 € abwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.