VII-Verg 107/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-05-31, VII-Verg 107/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-05-31, VII-Verg 107/04
VII-Verg 107/04Obergericht31.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 107/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-05-31
Aktenzeichen: VII-Verg 107/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0531.VII.VERG107.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 6. Dezember 2005 (VK VOL 31/2004) dahin abgeändert, dass die zu zahlende Gebühr auf 3.900 EUR festgesetzt wird.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Antragsgegnerin in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Aufwendungen werden der Antragstellerin auferlegt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 5.942,- EUR.
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