Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-09, I-6 U 102/04

I-6 U 102/04Obergericht09.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 102/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-09

Aktenzeichen: I-6 U 102/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0609.I6U102.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29. März 2004 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf geändert.

Der Beschluss der Gesellschafterversammlung der Beklagten vom 28. April 2003 mit dem Inhalt:

„Frau D. wird aus der Gesellschaft ausgeschlossen und ihr Geschäfts-anteil mit schuldrechtlicher Wirkung zum Ende des Versammlungstages auf Herrn F. übertragen (§ 9 der Satzung).“

wird für nichtig erklärt.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits - beider Rechtszüge - zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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