Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-10, I-9 W 22/05

I-9 W 22/05Obergericht10.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 W 22/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-06-10

Aktenzeichen: I-9 W 22/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0610.I9W22.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 29.03.2005 wird der Beschluss der 2. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Duisburg vom 01.03.2005 (2 O 514/04) aufgehoben und die Kostenentscheidung dahingehend abgeändert, dass die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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