VI-Kart 25/04 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-15, VI-Kart 25/04 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-15, VI-Kart 25/04 (V)
VI-Kart 25/04 (V)Obergericht15.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 25/04 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-06-15
Aktenzeichen: VI-Kart 25/04 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0615.VI.KART25.04V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die sofortigen Beschwerden der Beteiligten zu 1. und zu 3. gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes vom 3. August 2004 (B 6 - 045/04) werden zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Bundes-kartellamt entstandenen Auslagen werden den Beteiligten zu 1. und 3. auferlegt.
III. Der Beschwerdewert wird auf 7,5 Mio EUR festgesetzt.
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