Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-15, VII-Verg 5/05

VII-Verg 5/05Obergericht15.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 5/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-06-15

Aktenzeichen: VII-Verg 5/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0615.VII.VERG5.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Be-schluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 17. Januar 2005 (VK - 42/2004 - L) aufgehoben, soweit der Antragsgegner im Beschlussausspruch angewiesen worden ist, das Vergabeverfahren "Abschluss eines Vertrages über die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Bedarfsbetreuung der Dienststellen und Einrichtungen im Geschäftsbereich der Oberfinanzdirektion Düsseldorf" aufzuheben und bei einer erneuten Ausschreibung die in diesem Beschluss zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung der Vergabekammer zu berücksichtigen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Antragsgegner in diesem Verfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten werden der Antragstellerin auferlegt.

Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für den Antragsgegner im Beschwerdeverfahren notwendig.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 80.000 Euro

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