I-10 W 24/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-16, I-10 W 24/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-16, I-10 W 24/05
I-10 W 24/05Obergericht16.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 24/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-06-16
Aktenzeichen: I-10 W 24/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0616.I10W24.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Kostenschuldnerin wird der Beschluss der 9. Zivil-kammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - vom 20.01.2005 ab-geändert und wie folgt neu gefasst:
Auf die Erinnerung der Kostenschuldnerin vom 03.06.2002 wird der Kos-tenansatz vom 14.01.2002 (Bl. XV GA) insoweit abgeändert, als sich zu-gunsten der Beklagten ein weiterer Überschuss von DM 15.090,-, entspre-chend EUR 7.715,39 ergibt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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