Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-17, I-7 U 5/05

I-7 U 5/05Obergericht17.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 5/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-17

Aktenzeichen: I-7 U 5/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0617.I7U5.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.November 2004 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung seitens der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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