Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-20, I-1 U 237/04

I-1 U 237/04Obergericht20.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 237/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-20

Aktenzeichen: I-1 U 237/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0620.I1U237.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 3. November 2004 verkün-dete Urteil des Einzelrichters der 19. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 18.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Ba-siszinssatz seit dem 27. September 2004 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflich-tet sind, dem Kläger 40% der ihm infolge des Unfalls vom 26. März 2001 auf der XXX Straße in W. entstandenen und künftig noch entste-henden materiellen Schäden zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen.

Weiterhin wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger unter Berücksichtigung eines Mitverschul-densanteils von 60% den ihm infolge des Unfalls vom 26. März 2001 künftig noch entstehenden immateriellen Schaden zu ersetzen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 60% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 40%; die Kosten des Beru-fungsverfahrens werden dem Kläger zu 59% und den Beklagten als Gesamtschuldner zu 41% auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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