I-24 U 82/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-21, I-24 U 82/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-21, I-24 U 82/04
I-24 U 82/04Obergericht21.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 82/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-21
Aktenzeichen: I-24 U 82/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0621.I24U82.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird - unter Zurückweisung des weiter-gehenden Rechtsmittels - das am 25. März 2004 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 18.200,29 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins der Europäi-schen Zentralbank von 17.611,23 EUR seit dem 17. März 2001 und von wei-teren 589,06 EUR seit dem 12. Juli 2001 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger zu 24 % und der Beklagte zu 76 %, die Kosten der Berufungsinstanz der Kläger zu 8 % und der Be-klagte zu 92 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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