VI-U (Kart) 4/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-22, VI-U (Kart) 4/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-22, VI-U (Kart) 4/02
VI-U (Kart) 4/02Obergericht22.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 4/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-22
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 4/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0622.VI.U.KART4.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12. September 2001 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landge-richts Köln abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.251.711,49 EUR nebst 5 % Zinsen aus 1.186.761,80 EUR seit dem 24. Dezember 1999, aus weiteren 798.748,17 EUR seit dem 6. April 2000, aus weiteren 403.692,60 EUR seit dem 22. Januar 2003 und aus weiteren 1.862.508,92 EUR seit dem 3. Januar 2005 zu zahlen.
II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5,0 Mio. EUR abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Beschwer der Beklagten und der Streitwert für das Berufungs-verfahren werden auf jeweils 4.251.711,49 EUR festgesetzt; der Wert der Beweisaufnahme beträgt 2.389.202,57 EUR.
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