VII-Verg 35/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-04, VII-Verg 35/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-04, VII-Verg 35/05
VII-Verg 35/05Obergericht04.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 35/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-07-04
Aktenzeichen: VII-Verg 35/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0704.VII.VERG35.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 12. Mai 2005 VK-2-24/05 zu verlängern, wird zurückgewiesen.
Der Beschluss des Senats vom 14. Juni 2004 ist gegenstandslos.
Die Antragstellerin wird aufgefordert, sich bis zum 15. August 2005 zu erklären, ob und gegebenenfalls mit welchen Anträgen das Rechtsmittel aufrechterhalten werden soll.
Die Antragsgegnerin wird aufgefordert, eine etwaige Vergabe des Auftrags durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
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