Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-04, VII-Verg 38/05

VII-Verg 38/05Obergericht04.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 38/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-07-04

Aktenzeichen: VII-Verg 38/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0704.VII.VERG38.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Detmold vom 20. Mai 2005 (VK 2-02/05) zu verlängern, wird zurückgewiesen.

Der Beschluss des Senats vom 28. Juni 2005 ist gegenstandslos.

Die Antragstellerin wird aufgefordert, dem Senat bis zum

  1. Juli 2005 mitzuteilen, ob sie ihr Rechtsmittel aufrechterhält.

Die Antragsgegnerin wird aufgefordert, eine eventuelle Auftragserteilung durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.

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