VII-Verg 38/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-04, VII-Verg 38/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-04, VII-Verg 38/05
VII-Verg 38/05Obergericht04.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 38/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-07-04
Aktenzeichen: VII-Verg 38/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0704.VII.VERG38.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Detmold vom 20. Mai 2005 (VK 2-02/05) zu verlängern, wird zurückgewiesen.
Der Beschluss des Senats vom 28. Juni 2005 ist gegenstandslos.
Die Antragstellerin wird aufgefordert, dem Senat bis zum
- Juli 2005 mitzuteilen, ob sie ihr Rechtsmittel aufrechterhält.
Die Antragsgegnerin wird aufgefordert, eine eventuelle Auftragserteilung durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
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