I-20 U 12/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-05, I-20 U 12/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-05, I-20 U 12/05
I-20 U 12/05Obergericht05.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 12/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-05
Aktenzeichen: I-20 U 12/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0705.I20U12.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 03.Dezember 2004 ver-kündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf – 38 O 103/04 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120.000 Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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