Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-05, I-20 U 72/07

I-20 U 72/07Obergericht05.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 72/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-05

Aktenzeichen: I-20 U 72/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0705.I20U72.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22. Februar 2002 ver-kündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstre-ckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von110 % des zu vollstre-ckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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