I-18 U 28/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-06, I-18 U 28/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-06, I-18 U 28/05
I-18 U 28/05Obergericht06.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 28/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-06
Aktenzeichen: I-18 U 28/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0706.I18U28.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
hat der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 22. Juni 2005 durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht M., den Richter am Oberlandesgericht H. und die Richterin am Oberlandesgericht Dr. A.
für R e c h t erkannt:
Die Berufung des Klägers gegen das am 26. Oktober 2004 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (6 O 46/04) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.
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