VI-Kart 26/04 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-06, VI-Kart 26/04 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-06, VI-Kart 26/04 (V)
VI-Kart 26/04 (V)Obergericht06.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 26/04 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-07-06
Aktenzeichen: VI-Kart 26/04 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0706.VI.KART26.04V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I.
Auf die sofortigen Beschwerden der Beteiligten zu 1. und 2. wird der Beschluss des Bundeskartellamtes vom 8. September 2004 (Az.: B 6 - 22121 - Fa - 27/04) aufgehoben.
II.
Das Bundeskartellamt hat die im Beschwerdeverfahren angefallenen Gerichtskosten sowie die den Beteiligten zu 1. und 2. zur zweckent-sprechenden Rechtsverteidigung entstandenen außergerichtlichen Kosten zu tragen.
III.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 6,5 Mio EUR festgesetzt.
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