I-3 Wx 103/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-08, I-3 Wx 103/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-08, I-3 Wx 103/05
I-3 Wx 103/05Obergericht08.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 103/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-07-08
Aktenzeichen: I-3 Wx 103/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0708.I3WX103.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2 werden die Entschei-dungen der Vorinstanzen aufgehoben.
Die Beteiligte zu 1 trägt die gerichtlichen Kosten des gesamten Verfahrens.
Die Erstattung außergerichtlicher Kosten findet in sämtlichen Rechtszügen nicht statt.
Wert des Beschwerdegegenstandes: 3.825, 16 Euro.
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