Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-08, I-3 Wx 103/05

I-3 Wx 103/05Obergericht08.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 103/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-07-08

Aktenzeichen: I-3 Wx 103/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0708.I3WX103.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2 werden die Entschei-dungen der Vorinstanzen aufgehoben.

Die Beteiligte zu 1 trägt die gerichtlichen Kosten des gesamten Verfahrens.

Die Erstattung außergerichtlicher Kosten findet in sämtlichen Rechtszügen nicht statt.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 3.825, 16 Euro.

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