I-19 W 4/04 AktE•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-13, I-19 W 4/04 AktE
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-13, I-19 W 4/04 AktE
I-19 W 4/04 AktEObergericht13.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-19 W 4/04 AktE — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-07-13
Aktenzeichen: I-19 W 4/04 AktE
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0713.I19W4.04AKTE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ... und der Antragsteller ... und sowie die Anschlussbeschwerden der Anschlussantragsteller ... und ...gegen den Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 25.02.2004 werden zurückgewiesen.
Die in der Beschwerdeinstanz entstandenen Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin tragen die Be-schwerdeführer zu 1) und 2) jeweils zu 29,85 %, der Beschwerdefüh-rer zu 3) zu 19,9 %, der Anschlussbeschwerdeführer zu 4) zu 19,9 % und die Anschlussbeschwerdeführerin zu 5) zu 0,5 %.
Im übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Der Geschäftswert wird für die Beschwerdeinstanz auf 200.000 EUR festgesetzt.
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