VI-U (Kart) 17/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-20, VI-U (Kart) 17/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-20, VI-U (Kart) 17/05
VI-U (Kart) 17/05Obergericht20.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 17/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-20
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 17/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0720.VI.U.KART17.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die Berufung des Klägers gegen das am 28. September 2004 verkündete Urteil der II. Kammer für Handelssachen des Landge-richts Dortmund wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
II. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Kostenbetrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
III. Die Beschwer des Klägers und der Streitwert für das Berufungs-verfahren werden auf jeweils 25.000 EUR festgesetzt.
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