Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-21, II-10 WF 11/05

II-10 WF 11/05Obergericht21.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-10 WF 11/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-07-21

Aktenzeichen: II-10 WF 11/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0721.II10WF11.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 31.03.2005 wird der Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach – Familiengericht – vom 24.03.2005 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Auf die Erinnerung des Antragstellers vom 04.03.2005 wird die Kostenfest-setzung des Amtsgerichts Mönchengladbach – Rechtspfleger – vom 24.02.2005 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die dem Rechtsanwalt F. aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung wird festgesetzt auf EUR 676,86.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.

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