VII-Verg 32/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-22, VII-Verg 32/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-22, VII-Verg 32/05
VII-Verg 32/05Obergericht22.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 32/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-07-22
Aktenzeichen: VII-Verg 32/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0722.VII.VERG32.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antrag-stellerin gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 4. Mai 2005 (Az. VK 3 - 22/05) wird bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde verlängert.
Der Senatsbeschluss vom 6. Juni 2005 ist gegenstandslos.
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