I-21 U 162/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-26, I-21 U 162/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-26, I-21 U 162/04
I-21 U 162/04Obergericht26.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 162/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-26
Aktenzeichen: I-21 U 162/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0726.I21U162.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 12.10.2004 - 5 O 120/04 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten als Gesamt-schuldnern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckba-ren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Si-cherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leis-ten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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