Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-27, I-15 U 22/05

I-15 U 22/05Obergericht27.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 22/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-27

Aktenzeichen: I-15 U 22/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0727.I15U22.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22. Dezember 2004 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg unter Zurückweisung ih-res weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 64.618,52 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. Januar 2004 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin zu 74 % und die Beklagte zu 26 %.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 71 % und die Beklagte 29 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Gegenpartei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Be-trages abzuwenden, wenn nicht zuvor die jeweils andere Partei Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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