Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-27, VII-Verg 108/04

VII-Verg 108/04Obergericht27.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 108/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-07-27

Aktenzeichen: VII-Verg 108/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0727.VII.VERG108.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 9. Dezember 2004, VK 2-118/04, wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin sowie der Beigeladenen zu tragen.

Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch die Bei-geladene war notwendig.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 28.000 EUR festgesetzt.

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