I-1 W 48/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-08-08, I-1 W 48/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-08-08, I-1 W 48/05
I-1 W 48/05Obergericht08.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 W 48/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-08-08
Aktenzeichen: I-1 W 48/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0808.I1W48.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal, Rechtspflegerin, vom 28.06.2005 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die von der Klägerin an die Beklagten aufgrund des Vergleichs des Oberlandesgerichts Düssel-dorf vom 18.04.05 (AktZ I-1 U 211/04) zu erstattenden Kosten werden festgesetzt auf insgesamt 1.020,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.05.2005.
Das weitergehende Kostenfestsetzungsgesuch der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten.
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