I-2 U 13/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-08-18, I-2 U 13/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-08-18, I-2 U 13/03
I-2 U 13/03Obergericht18.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 13/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-18
Aktenzeichen: I-2 U 13/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0818.I2U13.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. November 2002 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Der Klägerin werden auch die Kosten des Berufungsrechtszuges auferlegt.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Be-klagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz beträgt 511.291, 88 Euro.
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