Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-08-18, I-2 U 34/04

I-2 U 34/04Obergericht18.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 34/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-08-18

Aktenzeichen: I-2 U 34/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0818.I2U34.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24. Februar 2004 verkün-dete Urteil der 4 a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeän-dert. Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 22.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 250.000,-- Euro festge-setzt.

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