I-4 U 140/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-08-23, I-4 U 140/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-08-23, I-4 U 140/04
I-4 U 140/04Obergericht23.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 140/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-23
Aktenzeichen: I-4 U 140/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0823.I4U140.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 23.03.2004 – 11 O 344/02 – abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung i.H.v. 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages ab-zuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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