I-15 U 190/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-08-24, I-15 U 190/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-08-24, I-15 U 190/04
I-15 U 190/04Obergericht24.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 190/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-24
Aktenzeichen: I-15 U 190/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0824.I15U190.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 20. Oktober 2004 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Si-cherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor der Kläger in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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