I-2 U 46/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-08-25, I-2 U 46/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-08-25, I-2 U 46/02
I-2 U 46/02Obergericht25.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 46/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-25
Aktenzeichen: I-2 U 46/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0825.I2U46.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28. Feb-
ruar 2002 verkündete Urteil der 4 a. Zivilkammer des
Landgerichts Düsseldorf abgeändert. Die Klage wird abge-
wiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin aufer-
legt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die
Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Si-
cherheitsleistung in Höhe von € 40.000,00 abwenden,
wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicher-
heit in gleicher Höhe leisten.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf
€ 500.00,00 festgesetzt.
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