I-2 U 54/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-08-25, I-2 U 54/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-08-25, I-2 U 54/02
I-2 U 54/02Obergericht25.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 54/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-25
Aktenzeichen: I-2 U 54/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0825.I2U54.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. März 2004 verkündete Teilurteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
II.
Die Anschlussberufung des Klägers gegen das vorbezeichnete Teilurteil des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen; insoweit wird die Klage auch mit dem Hilfsantrag abgewiesen.
III.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheits-leistung in Höhe von 3.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Beklagte zu-vor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
V.
Der Streitwert für die Berufung und Anschlussberufung wird auf jeweils 1.000,-- Euro festgesetzt; dies gilt nicht für die Urteilsgebühr für das Beru-fungsurteil, insoweit beträgt der Streitwert 31.200,-- Euro.
Der Streitwert für den ersten Rechtszug wird auf insgesamt 40.000,-- Euro festgesetzt, wovon 10.000,-- Euro auf das Teilurteil des Landgerichts entfal-len.
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