I-20 U 14/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-08-30, I-20 U 14/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-08-30, I-20 U 14/05
I-20 U 14/05Obergericht30.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 14/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-30
Aktenzeichen: I-20 U 14/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0830.I20U14.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 8. Kammer für Handels-sachen des Landgerichts Düsseldorf vom 17. Dezember 2004 abgeän-dert.
Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwi-derhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ord-nungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen,
die Internet-Domain „www.afilias.de“ zu nutzen und/oder reserviert zu hal-ten.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000 Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.