I-1 W 17/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-01, I-1 W 17/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-01, I-1 W 17/05
I-1 W 17/05Obergericht01.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 W 17/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-09-01
Aktenzeichen: I-1 W 17/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0901.I1W17.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Ein-zelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 11. Feb-ruar 2005 abgeändert.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen des Beschwer-deverfahrens tragen der Kläger zu 13% und die Beklagte zu 87%.
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