I-3 U 8/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-07, I-3 U 8/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-07, I-3 U 8/04
I-3 U 8/04Obergericht07.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 U 8/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-07
Aktenzeichen: I-3 U 8/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0907.I3U8.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 8. Juni 2004 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg - Einzelrichter - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert für den Berufungsrechtszug beträgt bis 30.000,- Euro.
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