I-10 W 64/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-08, I-10 W 64/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-08, I-10 W 64/05
I-10 W 64/05Obergericht08.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 64/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-09-08
Aktenzeichen: I-10 W 64/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0908.I10W64.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Verfügungs- und Berufungsklägers wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Mönchengladbach
– Rechtspflegerin – vom 10.12.2004 (Bl. 190 ff GA) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Auf Grund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14.07.2004 sowie des Urteils des Landgerichts Mönchengladbach vom 14.11.2003 sind von dem Verfügungs- und Berufungskläger an Kosten bei-der Instanzen EUR 1.784,98 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.09.2004 an die Verfügungsbeklagten zu 14), 15), 28) und 29) - zugleich Berufungsbeklagten zu 1) bis 4) – zu er-statten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Verfügungsbeklagten zu 14), 15), 28) und 29) - zugleich Berufungsbeklagten zu 1) bis 4) – zu 96 %, der Verfügungs- und Berufungskläger zu 4 %.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.