Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-13, I-4 U 164/04

I-4 U 164/04Obergericht13.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 164/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-13

Aktenzeichen: I-4 U 164/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0913.I4U164.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 29.07.2004 - 7 O 164/03 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 535,53 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 25.07.2003 zu zahlen und die Klägerin freizustellen in Bezug auf die Gebührenforderung der Rechtsanwälte pp., gem. der Kostenrechnung der Anwälte vom 10.06.2003 in Höhe von 5.881,38 EUR.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreit hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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