Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-15, I-8 U 155/04

I-8 U 155/04Obergericht15.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 155/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-15

Aktenzeichen: I-8 U 155/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0915.I8U155.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 16. September 2004 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das am 16. September 2004 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise dahingehend abgeändert, dass die Widerklage insgesamt abgewiesen wird.

Die Kosten des Rechtsstreites in beiden Instanzen hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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