I-8 U 155/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-15, I-8 U 155/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-15, I-8 U 155/04
I-8 U 155/04Obergericht15.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 155/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-15
Aktenzeichen: I-8 U 155/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0915.I8U155.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 16. September 2004 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das am 16. September 2004 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise dahingehend abgeändert, dass die Widerklage insgesamt abgewiesen wird.
Die Kosten des Rechtsstreites in beiden Instanzen hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.