Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-15, I-8 U 64/04

I-8 U 64/04Obergericht15.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 64/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-15

Aktenzeichen: I-8 U 64/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0915.I8U64.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 6. Zivilkammer

des Landgerichts Mönchengladbach vom 20.04.2004 wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch eine Sicherheitsleistung

in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der

Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.