I-8 U 64/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-15, I-8 U 64/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-15, I-8 U 64/04
I-8 U 64/04Obergericht15.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 64/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-15
Aktenzeichen: I-8 U 64/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0915.I8U64.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 6. Zivilkammer
des Landgerichts Mönchengladbach vom 20.04.2004 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch eine Sicherheitsleistung
in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der
Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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