I-16 U 128/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-16, I-16 U 128/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-16, I-16 U 128/04
I-16 U 128/04Obergericht16.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 128/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-16
Aktenzeichen: I-16 U 128/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0916.I16U128.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 22. Juli 2004 verkündete Grundur-teil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicher-heit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft eines der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditin-stituts erbracht werden.
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