I-3 Wx 123/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-21, I-3 Wx 123/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-21, I-3 Wx 123/05
I-3 Wx 123/05Obergericht21.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 123/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-09-21
Aktenzeichen: I-3 Wx 123/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0921.I3WX123.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf das Rechtsmittel des Beteiligten zu 1 wird der angefochtene Beschluss teil-weise dahin geändert, dass der Eigentümerbeschluss vom 13. Juni 2002 auch zu TOP 8 (Verwalterbestellung) für ungültig erklärt wird.
Die gerichtlichen Kosten aller drei Rechtszüge tragen die Beteiligten zu 2 und 3.
Außergerichtliche Kosten werden im gesamten Verfahren nicht erstattet.
Wert:
-
Instanz: 159.000,- Euro (TOP 6a: 50.000,- Euro; TOP 6 b: 3.000,- Euro; TOP 6 c: 3.000,- Euro; TOP 8: 20.000,- Euro; TOP 9: 3.000,- Euro; TOP 10: 60.000 Euro; TOP 11: 20.000,- Euro)
-
Instanz: 100.000,- Euro
-
Instanz: 20.000,- Euro.
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