VI-Kart 10/05 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-21, VI-Kart 10/05 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-21, VI-Kart 10/05 (V)
VI-Kart 10/05 (V)Obergericht21.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 10/05 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-09-21
Aktenzeichen: VI-Kart 10/05 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0921.VI.KART10.05V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 27. April 2005 (B 7 - 38/05) wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdever-fahrens sowie die notwendigen Auslagen zu tragen, die dem Bundeskartellamt und den Beteiligten zu 1. bis zu 3. in der Beschwerdeinstanz entstanden sind.
III. Der Beschwerdewert wird auf 25.000 EUR festgesetzt.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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