I-24 U 171/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-22, I-24 U 171/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-22, I-24 U 171/03
I-24 U 171/03Obergericht22.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 171/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-09-22
Aktenzeichen: I-24 U 171/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0922.I24U171.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 2. Juni 2003 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter- wird zurückgewiesen.
Die Beklagte zu 2) wird, nachdem sie die Berufung gegen das vorbezeichnete Urteil zurückgenommen hat, des eingelegten Rechtsmittels für verlustig erklärt (§ 516 Abs. 3 S. 1 ZPO).
Die Kosten des Berufungsverfahrens sind wie folgt zu tragen:
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger zu 82 % und die Beklagte zu 2) zu 18 %.
Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt der Kläger.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) tragen diese zu 35 % und der Kläger zu 65 %.
Berufungsstreitwert: 14.974,64 EUR
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