23 U 22/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-23, 23 U 22/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-23, 23 U 22/04
23 U 22/04Obergericht23.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 22/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-23
Aktenzeichen: 23 U 22/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0923.23U22.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17. Dezember 2003 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve geändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den Schaden zu ersetzen, der ihr und ihrem Ehemann aus der fehlerhaften Gründung des Hauses der Klägerin und ihres Ehemannes (I T 23 in G) entstanden ist und entstehen wird.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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