Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-23, 23 U 22/04

23 U 22/04Obergericht23.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 22/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-23

Aktenzeichen: 23 U 22/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0923.23U22.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17. Dezember 2003 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve geändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den Schaden zu ersetzen, der ihr und ihrem Ehemann aus der fehlerhaften Gründung des Hauses der Klägerin und ihres Ehemannes (I T 23 in G) entstanden ist und entstehen wird.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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