I-23 U 8/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-23, I-23 U 8/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-23, I-23 U 8/05
I-23 U 8/05Obergericht23.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 8/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-23
Aktenzeichen: I-23 U 8/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0923.I23U8.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 8. Dezember 2004 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise ge-ändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Sozietät der Kläger (S & G)
6.013,05 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.874,61 EUR seit dem 1.7.2001, aus 1.239,08 EUR seit dem 23.2.2003 sowie aus 2.899,36 EUR seit dem 4.4.2005 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Kläger zu 43 % und der Beklagte zu 57 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger zu 31 % und der Beklagte zu 69 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.